
Die Registrierung von Markenzeichen in der Dominikanischen Republik
Die Registrierung von Markenzeichen in der Dominikanischen Republik unterliegt dem Gesetz # 20-00 für gewerbliches Eigentum (den englischen Text dieses Statuts finden Sie auf folgender Webseite: www.drlawyer.com/txt/articles/trademarks.html)
Das Verfahren für die Registrierung eines Markenzeichens ist wie folgt:
(1) Vorläufige Untersuchungen, um festzustellen, ob das angeforderte Markenzeichen zur Registrierung in die gewünschte Klasse laut der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen verfügbar ist, sind optional. Diese Untersuchungen können bis zu 5 Arbeitstage dauern. Bei Zeitdruck ist ein schnellerer Service für eine höhere Gebühr verfügbar.
(2) Wenn das Ergebnis der Untersuchung nicht der Registrierung der Marke entgegensteht, falls eine vorläufige Untersuchung angefordert wurde, kann der Antragsteller einen Antrag auf Registrierung der Marke stellen. Die von der Regierung festgelegten Gebühren müssen bei Einreichen des Antrags voll gezahlt werden.
(3) Wenn der Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt hat, erlaubt die Nationalbehörde für Gewerbliches Eigentum („ONAPI“) dem Antragsteller, die Veröffentlichung eines Auszugs in ihrer Fachzeitschrift zu zahlen. Dritte Parteien verfügen über 45 Tage ab dem Veröffentlichungsdatum in der Fachzeitschrift, um einen Widerspruch gegen den Antrag einzureichen. Wenn innerhalb von 45 Tagen kein Widerspruch eingereicht wird, oder wenn der Widerspruch abgelehnt wird, erstellt die Behörde das Eintragungszertifikat, das eine Gültigkeit von 10 Jahren hat und verlängert werden kann.
Das ganze Verfahren, ohne Widerspruch und mit der Untersuchung, dauert ungefähr 4 bis 5 Monate.
Zusammen mit dem Registrierungsantrag muss der Antragsteller folgende Informationen und Dokumente einreichen:
(1) Den vollständigen Namen und die Anschrift des Antragstellers
(2) Eine von dem Antragsteller unterzeichnete und von dem nächsten Dominikanischen Konsulat beglaubigte oder mit einer Apostille versehene Vollmacht, (siehe Anlage). Das Original dieser Vollmacht sollte uns zugestellt werden, da es zusammen mit der Markenanmeldung eingereicht werden muss.
(3) Eine Beschreibung der Waren oder Produkte, die unter dieser Marke registriert werden sollen, nach Klassen gemäß der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen gruppiert.
(4) Wenn dem Antrag eine ausländische Registrierung zugrunde liegt, ist eine beglaubigte Kopie dieser Registrierung erforderlich, die von dem nächsten dominikanischen Konsulat beurkundet oder mit einer Apostille versehen worden ist.
(5) Wenn ein Design eingereicht werden soll, sind 6 Muster des Designs in einer Größe von 15 cm x 15 cm (6“ x 6“) erforderlich.
(6) Wenn es sich bei dem Antragsteller um eine Person handelt, muss eine Kopie der ersten Seite des Reisepasses und des Personalausweises eingereicht werden. Wenn es sich bei den ausländischen Antragstellern um Unternehmen handelt, muss eine Kopie des Gründungszertifikats des Unternehmens sowie des Reisepasses des rechtmäßig zum Unterschreiben berechtigten Vertreters eingereicht werden (Präsident, Vizepräsident, etc.) (Keine Beglaubigung erforderlich).
(7) Kopie des Registrierungszertifikats des Warenzeichens im Ausland, auch wenn die Registrierung nicht direkt auf der ausländischen Eintragung basiert. (Keine Beglaubigung erforderlich).

