Unsere Sozietät hat umfangreiche Erfahrung in allen BereichendesVertrags-undImmobilienrechts.Wir wickeln täglich den Kauf, die Übertragung, die Vermietung und die Entwicklung von Immobilien ab. Diesbezüglich haben wir uns auch auf die Belange von Eigentümergemeinschaften in Apartment- und Wohnanlagen spezialisiert. Unsere Mandantschaft erstreckt sich dabei von der einzelnen Privatperson bis zu Internationalen Gruppen, die grosse Hotel- oder Wohnprojekte entwickeln. Obgleich sich unser Tätigkeitsgebiet in der Vergangenheit hauptsächlich auf die Nordküste bezogen hat (Montechristi, Luperon, Cofresi, PuertoPlata,Sosua,Cabarete,RioSanJuan, Cabrera, Nagua, Las Terrenas, Samana und Las Galeras, betreuen wir heutzutage Projekte landesweit, inklusive den Osten(Bavaro,Punta Cana, Bayahibe und La Romana) und den Südwesten (Barahona und Pedernales). AusgesuchteBeispielevonAbwicklungenaufdiesem Rechtsgebiet sind:

  • Betreuung der grössten Villenanlage an der Nordküste der Dominikanischen Republik
  • Betreuung einer internationalen spanischen Hotelkette bei Erwerb, Errichtung und Erschliessung der grössten Hotelanlage an der Nordküste der Dominikanischen Republik.
  • Betreuung des grössten Immobilienmaklers an der Nordküste
  • Betreuung mehrerer Vereinigungen von Villen- und Appartmenteigentümern.
Erstellung des Gutachtens für den Kauf der dominikanischen Liegenschaften der Los Angeles Dodgers durch die Fox Gruppe

Jeder unserer Anwälte ist täglich mit Belangen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht beschäftigt, die einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit (von Gesellschaftsgründungen und Verwaltungen bis zuAktienverkäufen, Übernahmen, Verschmelzungen und Liquidationen) darstellen. Ebenso aktiv sind wir auf den Gebieten des Arbeitsrechtes, Freihandelszonen und des Franchising. Bedeutende Mandanten auf diesen Gebieten sind:

  • Eine Kanadische Bank mit Zweigstellen in der Dominikanischen Republik, spezialisiert auf Darlehensgeschäfte
  • Eine Dominikanische Bank
  • Eine internationale Hotelkette mit mehreren Hotels in der Dominikanischen Republik
  • Ein Restaurant-Franchise aus Mittelamerika


Wir betreuen alle Angelegenheiten bezüglich der Registrierung und Übertragung von Marken und Warenzeichen.

Das Steuerrecht prägt die Rechtsnatur von nahezu jeder internationalen Transaktion und hat somit einen erheblichen Einfluss auf die Strategie internationaler Unternehmen. Eine vorausschauende Gestaltung einer Transaktion, unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile des internationalen Steuerrechts (Doppelbesteuerung, Kredit für ausländische Steuern, usw.), kann sich als sehr vorteilhaft erweisen. Das Recht jeglicher natürlicher und juristischer Person, Ihre Angelegenheiten möglichst steuerschonend zu organisieren, ist ein weltweit anerkanntes Prinzip. Wir haben einen Spezialisten für Internationales Steuerrecht, welcher Ihnen bei der Strukturierung Ihrer Transaktionen behilflich sein kann. Selbstverständlich betreuen wir unsere Mandanten bei der Gründung von Juristischen Personen in Steueroasen, wobei diese Gründungen von uns selbst durchgeführt werden. Insbesondere aus erbrechtlichen und haftungsrechtlichen Gründen sind wir behilflich bei der Errichtung von Offshore Gesellschaften, Trusts und Stiftungen in den Caymen Islands, den Bahamas, Panama, den British Virgin Islands, Liechtenstein, Luxemburg und anderen Steueroasen weltweit.


Unsere Kanzlei ist bekannt für ihre Erfolge umfassende Erfahrung in der prozessualen Vertretung ihrerMandanten auf allen Gebieten des Zivilrechts. Unsere anwaltliche Vertretungbeziehtsichdabei auf alle Ebenen der Dominikanischen Gerichtsbarkeit, einschliesslich des Obersten Gerichtshofes (Suprema Corte). Hierfür bedienen wir uns unserer eigenen Spezialisten, die ihre Kompetenz auf diesem Gebiet immer wieder unter Beweis stellen können. Aufgrund der Ineffizienz innerhalb der Dominikanischen Gerichtsbarkeit empfehlen wir jedoch aussergerichtliche Einigungen und Vergleiche.

Das dominikanische ZivilrechterlaubtAusländern ohne Wohnsitz in der Dominikanischen Republik eine Ehescheidung innerhalb eines Tages. Voraussetzung hierfür ist das beiderseitige Einvernehmen der Ehepartner über den Tatbestand der Scheidung und der Unterwerfung unter die Dominikanische Gerichtsbarkeit. Dabei muss nur ein Ehepartner in der Dominikanischen Republik anwesend sein, der andere Ehepartner kann durch einen Anwalt aufgrund einer entsprechenden Vollmacht vertreten werden. Das Scheidungsurteil ergeht dabei am selben Tage. Die entsprechende Dokumentation mit der jeweiligen Legalisierung durch die Botschaft des Heimatlandes der Ehepartner wird dann an diese wenige Tage später verschickt. Bevor eine solche Scheidung in der Dominikanischen Republik in Betracht gezogen wird, ist es ratsam zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Scheidung im jeweiligen Heimatland des Ehepartners rechtlich anerkannt werden kann.

Unsere Kanzlei ist ausserordentlich aktiv und erfolgreich bei der Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer, welche sich in der Dominikanischen Republik niederlassen wollen. Bewerber für die Aufenthaltsgenehmigung müssen sich guter Gesundheit bef inden und über ein Polizeiliches Führungszeugnis frei von Eintragungen verfügen. Der Antrag kann während des Aufenthaltes unter dem Touristenvisa gestellt werden. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Einbürgerung, wenn der Ausländer mindestens 2 Jahre eine Daueraufenthaltsgenehmigung inne hatte, in speziellen Fällen nach 6 Monaten. Die Einbürgerung steht jedoch im freien Ermessen des Präsidenten. Es besteht kein Einbürgerungsverfahren wie in anderen Ländern, nachdem man durch die Investition eines gewissen Betrages automatisch eine Staatsbürgerschaft erhält.

Das Dominikanische Recht erlaubt ausdrücklich die Adoption von dominikanischen Kindern durch Ausländer. Das Adoptionsverfahren ist jedoch langwierig und kostspielig. Die Grundvoraussetzungen für eine solche Adption sind:

  • Die Adoptionseltern müssen älter als 25 Jahre sein, mindestens 5 Jahre als Paar zusammengelebt haben und einen Altersunterschied von mindestens 15 Jahren zum Adoptionskind haben
  • Die Adoptionseltern müssen mit dem Adoptionskind mindestens 60 Tage in der Dominikanischen Republik zusammenleben (30 Tage für den Fall, dass das Adoptionskind älter als 15 Jahre ist).
  • Nachweis der Adoptionseltern über geordnete Einkommensverhältnisse sowie Gesundheitszeugnis und Sozialstudie
  • Einwilligung der natürlichen Eltern oder der sonstigen gesetzlichen Vertreter

 


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